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Datteln-Urteil bestätigt unsere Argumentation

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Mit dem Urteil „10 D 121/07.NE“ hat das Oberverwaltungsgericht Münster am 3. September 2009 für Recht erkannt, dass der Bebauungsplan Nr. 105 - E.ON Kraftwerk - der Stadt Datteln unwirksam ist. Gleichzeitig hat es einige wichtige Grundsätze für die Bauplanung festgelegt und die bisherige Rechtsprechung und die Rechtspraxis der Gemeinden grundlegend geändert.

 

Das Abschieben detaillierter Planung und Abwägung in nachfolgende Verfahren, wie etwa das Bundesimmissionsschutzgesetz BImSchG, ist nicht zulässig. Die Mitglieder im Rat tragen die Verantwortung für eine ausgewogene Entscheidung.

 

Der Vorschlag zur Ansiedlung einer Industrieanlage im Gewerbegebiet Fürkeltrath I zeigt auffällige Parallelen. Unsere Bürgerinitiative führte schon vor geraumer Zeit die zentralen 12 Gründe gegen die Ansiedlung einer Galvanikindustrie im Gewerbegebiet Fürkeltrath I an. Das Datteln-Urteil bestätigt nun den Großteil unserer Argumente.

 

Lesen Sie das Urteil hier

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